Diese attraktive 3.5- Zimmer Erdgeschosswohnung aus dem Jahr 2024 vereint modernes Wohnen mit einer ruhigen und angenehmen Wohnlage in Bönigen. Den Mittelpunkt der Wohnung bildet der helle und grosszügig konzipierte Wohn- und Essbereich. Raumhohe Fenster sorgen für viel Tageslicht und schaffen eine offene, freundliche Wohnatmosphäre. Von hier aus gelangen Sie direkt in den privaten Garten mit gedecktem Sitzplatz. Die hochwertige Poggenpohl-Designerküche fügt sich harmonisch in den offenen Wohnbereich ein. Sie überzeugt mit einer grosszügigen Kochinsel, modernen Einbaugeräten sowie viel praktischem Stauraum. Edle Eichenparkettböden, zeitlose Materialien und der durchgehend hochwertige Innenausbau verleihen der Wohnung ein stilvolles und zugleich wohnliches Ambiente. Die grosszügigen Aussenflächen mit insgesamt 82.86 m² Garten- und Terrassenfläche erweitern den Wohnraum ins Freie und bieten viel Platz zum Entspannen und Geniessen.
Das Mehrfamilienhaus liegt in einem sehr ruhigen Quartier aus Einfamilienhäusern, neben dem Sportplatz der Primarschule Bönigen. Einkaufsmöglichkeiten wie Volg, Drogerie, Bäckerei, Metzgerei, Elektrofachgeschäft sowie Bushaltestellen, Raiffeisenbank Jungfrau, Post und Schule sind in 2 bis 3 Minuten zu Fuss erreichbar. Die Schiffanlegestelle am Quai von Bönigen am Brienzersee ist in 5 Minuten zu Fuss erreichbar.
Bönigen ist ein Dorf in der Schweiz, das sich am Ufer des Brienzersees im Kanton Bern befindet. Es liegt nur etwa 4 Kilometer östlich von Interlaken, einer der bekanntesten touristischen Destinationen der Region. Bönigen zeichnet sich durch seine atemberaubende alpine Kulisse und seine Nähe zu verschiedenen Freizeitmöglichkeiten aus. Es liegt direkt am Ufer des Brienzersees, einem klaren und tiefblauen See, der von majestätischen Bergen umgeben ist. Der See bietet Möglichkeiten zum Schwimmen, Bootfahren und Angeln. Die umliegende Berglandschaft bietet eine Fülle von Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Mountainbiken und Bergsteigen. In der Umgebung gibt es zahlreiche gut markierte Wanderwege, die sowohl für erfahrene Wanderer als auch für Familien geeignet sind. Bönigen bewahrt seinen traditionellen Charme mit schweizerischen Chalets und einer freundlichen Dorfgemeinschaft. Es ist ein grossartiger Ort, um die schweizerische Kultur und Lebensweise kennenzulernen. Dank der ruhigen Lage am See ist Bönigen auch ein Ort, an dem man die Seele baumeln lassen und die Natur in vollen Zügen geniessen kann. Alles in allem bietet Bönigen eine perfekte Mischung aus Naturschönheit und Freizeitmöglichkeiten im Freien. Es ist ein Ort, um die Schönheit der Schweizer Alpen zu erleben und gleichzeitig die Ruhe und Gelassenheit eines kleinen Dorfes zu geniessen.
Stromversorgung und Strombezug
Die elektrische Energie für das Mietobjekt wird ganz oder teilweise durch eine im Miteigentum des Vermieters stehende Photovoltaikanlage auf dem Dach der Liegenschaft erzeugt. Die Erfassung, Steuerung und Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt über ein ZEV.
Der Vermieter ist berechtigt, die durch die Photovoltaikanlage erzeugter Strom an den Mieter zu liefern und diesem auf Grundlage der durch die ZEV-Abrechnung erfassten Verbrauchsdaten in Rechnung zu stellen.
Soweit die durch die Photovoltaikanlage erzeugte Energie den aktuellen Strombedarf des Mietobjekts nicht deckt, wird die zusätzlich benötigte elektrische Energie aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Auch dieser Strombezug wird über das ZEV erfasst und dem Mieter durch den Vermieter entsprechend weiterverrechnet.
Der Mieter erklärt sich mit dieser Art der Stromversorgung, Verbrauchserfassung und Abrechnung ausdrücklich einverstanden und verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses die elektrische Energie für das Mietobjekt über das vom Vermieter betriebene System beziehungsweise das ZEV zu beziehen.
Die Stromkosten sind nicht im Mietzins enthalten und werden separat auf Grundlage des effektiv erfassten Verbrauchs sowie der jeweils geltenden Tarife und Abrechnungsgrundlagen in Rechnung gestellt.
Änderungen der gesetzlichen, regulatorischen oder technischen Rahmenbedingungen betreffend die Eigenstromversorgung, die Strommessung oder die Stromabrechnung bleiben vorbehalten.
Die elektrische Energie für das Mietobjekt wird ganz oder teilweise durch eine im Miteigentum des Vermieters stehende Photovoltaikanlage auf dem Dach der Liegenschaft erzeugt. Die Erfassung, Steuerung und Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt über ein ZEV.
Der Vermieter ist berechtigt, die durch die Photovoltaikanlage erzeugter Strom an den Mieter zu liefern und diesem auf Grundlage der durch die ZEV-Abrechnung erfassten Verbrauchsdaten in Rechnung zu stellen.
Soweit die durch die Photovoltaikanlage erzeugte Energie den aktuellen Strombedarf des Mietobjekts nicht deckt, wird die zusätzlich benötigte elektrische Energie aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Auch dieser Strombezug wird über das ZEV erfasst und dem Mieter durch den Vermieter entsprechend weiterverrechnet.
Der Mieter erklärt sich mit dieser Art der Stromversorgung, Verbrauchserfassung und Abrechnung ausdrücklich einverstanden und verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses die elektrische Energie für das Mietobjekt über das vom Vermieter betriebene System beziehungsweise das ZEV zu beziehen.
Die Stromkosten sind nicht im Mietzins enthalten und werden separat auf Grundlage des effektiv erfassten Verbrauchs sowie der jeweils geltenden Tarife und Abrechnungsgrundlagen in Rechnung gestellt.
Änderungen der gesetzlichen, regulatorischen oder technischen Rahmenbedingungen betreffend die Eigenstromversorgung, die Strommessung oder die Stromabrechnung bleiben vorbehalten.
MIETDAUER:
Der Mietvertrag wird für das erste Jahr fest abgeschlossen. Nach Ablauf des ersten Jahres verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mir einer Frist von 3 Monaten auf jedes Monatsende (ausser 31.12.) gekündigt werden.
MIETZINSBASIS:
Die Mietzinse resultieren auf folgender Basis, welche im Mietvertrag aufgenommen werden:
- Landesindex der Konsumentenpreise: Basis 2020; Stand 07/26: 108.2 Punkte
- Hypothekarzinsansatz 1,25 % / Kostensteigerung ist ausgeglichen bis Oktober 2026
MIETZINSDEPOT:
Es wird eine Mietzinskaution von 3 Monatszinsen verlangt. Diese Kaution wird fällig nach Unterzeichnung des Mietvertrages und muss eröffnet werden über eine Bank oder Versicherung vor Mietantritt.
Der Mietvertrag wird für das erste Jahr fest abgeschlossen. Nach Ablauf des ersten Jahres verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mir einer Frist von 3 Monaten auf jedes Monatsende (ausser 31.12.) gekündigt werden.
MIETZINSBASIS:
Die Mietzinse resultieren auf folgender Basis, welche im Mietvertrag aufgenommen werden:
- Landesindex der Konsumentenpreise: Basis 2020; Stand 07/26: 108.2 Punkte
- Hypothekarzinsansatz 1,25 % / Kostensteigerung ist ausgeglichen bis Oktober 2026
MIETZINSDEPOT:
Es wird eine Mietzinskaution von 3 Monatszinsen verlangt. Diese Kaution wird fällig nach Unterzeichnung des Mietvertrages und muss eröffnet werden über eine Bank oder Versicherung vor Mietantritt.
Commodités
Environnement
- Village
- Verdoyant
- Montagnes
- Lac
- Quartier résidentiel
- Rue commerçante
- Poste
- Restaurant(s)
- Pharmacie
- Arrêt de bus
- Ecole maternelle
- Ecole primaire
- Ecole secondaire
- Station de ski
- Sentiers de randonnée
Extérieur
- Terrasse(s)
Intérieur
- Ascenseur
- Garage
- Cuisine ouverte
- Cave
- Non meublé
- Lumineux
- Animaux non autorisés
Equipement
- Cuisine équipée
- Douche
Sol
- Parquet
Exposition
- Sud
- Est
Distances
Transports publics
300 m
Jardin d'enfants
250 m
Ecole primaire
250 m
Commerces
190 m
Poste
190 m
Restaurants
500 m






